Visuelle Assistenzsoftware öffnen. Mit der Tastatur erreichbar über ALT + 1 - Eye-Able Logo

EAG im Ministerrat beschlossen

Im heutigen Ministerrat wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) durch die Bundesregierung beschlossen. Es folgt nun die parlamentarische Verhandlung im Nationalrat. Für einen Beschluss des umfassenden EAG-Pakets ist im Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich.

Oberstes Ziel: 100 % erneuerbarer Strom bis 2030
„Oberste Priorität muss die Zielerreichung einer Stromversorgung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien bis 2030 sein. Mengen und Mittel müssen diesem Ziel entsprechen. Wer über eine Begrenzung der Mittel oder Ausbaumengen diskutiert, stellt das gesetzte Ziel in Frage“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Der Ausbau erneuerbarer Energien bietet große Chancen für Wirtschaft, Umwelt und Menschen. Wir hoffen jetzt auf einen nationalen Schulterschluss im Parlament für den Neustart bei Energiewende und Klimaschutz in Österreich.“

„Der Entwurf des EAG-Pakets ist gut gelungen. Im Parlament kann nun ein echter Erfolg daraus werden“, erklärt Moidl. Seit 8 Jahren diskutieren wir eine große Reform des Ökostromgesetzes, seit zweieinhalb Jahren wird am EAG gearbeitet“, bemerkt Moidl: „Wir hoffen, dass die letzten Stolpersteine durch die Verhandlungen im Parlament ausgeräumt werden.“

Windkraft: Ausbau von 500 MW statt 400 MW pro Jahr notwendig
Denn nach wie vor reicht der veranschlagte Windkraftausbau nicht aus, die Ziele der Bundesregierung zu erreichen: Um 2030 10 TWh Windstrom zusätzlich erzeugen zu können, müssen jährlich 120 Windräder mit einer Leistung von 500 MW errichtet werden. Im Gesetzesentwurf ist aber nur ein Ausbau von mindestens 400 MW pro Jahr festgeschrieben. Damit können nur rund 8 TWh Windstrom zusätzlich bis 2030 dazu kommen und die Zielsetzung von 10 TWh würde deutlich verfehlt werden. Die Erneuerung alter Windparks muss ausreichend berücksichtigt werden, um die angepeilte Steigerung der Windstromproduktion tatsächlich zu erreichen.

Eine 100-prozentige Versorgung mit erneuerbarem Strom bis 2030 ist ein bedeutender Zwischenschritt für die Klimaneutralität 2040. Ohne Energiewende und die komplette Umstellung auf eine erneuerbare Energieversorgung, nicht nur beim Strom, kann die Klimakrise nicht aufgehalten werden. „Das EAG muss ein Meilenstein für den Green Deal von Österreich werden. Da braucht es einen nationalen Schulterschluss für eine ambitionierte gesetzliche Grundlage so wie das schon einmal vor rund 20 Jahren beim ersten Ökostromgesetz gelungen ist, so Moidl abschließend.

>> Zum EAG-Entwurf

 

Quelle: IGW