EAG: Nagelprobe für die Klimaschutzpolitik
Heute fand in Wien die Pressekonferenz zum EAG-Entwurf statt. Fazit: Nachschärfungen im EAG und nationaler Schulterschluss von Bund und Länder sind erforderlich.
„Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist ein guter erster Entwurf“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Damit der Ausbau der Erneuerbaren gelingen kann, braucht es noch Nachschärfungen und Verbesserungen.“ Fritz Herzog, Obmann der IG Windkraft, ergänzt: „Darüber hinaus ist ein nationaler Schulterschluss für den Klimaschutz und den Ausbau der erneuerbaren Energien gefordert.“
„Mit dem Entwurf des EAG ist grundsätzlich eine gute und ambitionierte Grundlage für den raschen Ausbau erneuerbarer Energien gelungen“, erklärt Moidl: „Damit daraus ein Erfolgsgesetz werden kann, sind aber noch Verbesserungen und Nachschärfungen nötig.“ Positiv sei, dass der Entwurf für die Windkraft das bewährte Marktprämienmodell und eine Festlegung der Förderhöhe mittels Verordnung vorsieht. Auch gibt es eine Verordnungsermächtigung für eine Standortdifferenzierung der Förderung. „Dennoch entscheiden die Details, ob das EAG den nötigen Rahmen für die tatsächliche Erreichung seiner ambitionierten Ziele schafft“, so Moidl.
Wichtige Verbesserungen
Das Ziel, den Gesamtstromverbrauch 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, muss oberste Priorität haben. Es ist ein wesentlicher Meilenstein für die Klimaneutralität und die Erfüllung des Pariser Klimaabkommens. „Entscheidend ist, dass die tatsächliche Erreichung des Ziels im Vordergrund steht. Die dafür erforderlichen Mittel müssen bereitgestellt werden und irgendeine Form einer verpflichtenden Begrenzung der Unterstützungsvolumina darf nicht die Ziele unterminieren.“, so Ursula Nährer, Rechtsexpertin der IG Windkraft: „Weitere wichtige Punkte sind die Detailausgestaltung des standortdifferenzierten Fördermodells, Details bezüglich Abrechnung und Berechnung der Marktprämien oder die Verhinderung von Ausschreibungen für Windkraft über 2024 hinaus. Auch die Anhebung des jährlichen Vergabevolumens für Windkraft und ein gesicherter Netzzugang, sowie eine gerechte Kostentragung desselben müssen noch Eingang in das EAG Eingang finden.“
Nationaler Schulterschluss
„Wir brauchen einen nationalen Schulterschluss für den Klimaschutz und für den Ausbau erneuerbarer Energien. Das Parlament ist für ein ambitioniertes EAG zuständig und die Bundesländer haben die Verantwortung rasch die Rahmenbedingungen im Bereich von Raumordnung und Genehmigungsverfahren zu schaffen, damit die Energiewende gelingt“, fordert Herzog. „Die Landesregierungen müssen sich aktiv zu den Erneuerbaren bekennen und vermeidbare Hürden beseitigen“, bemerkt Markus Winter, technischer Geschäftsleiter der Windkraft Simonsfeld AG. „Die Verschränkung der Verantwortung von Bund und Ländern ist Grundvoraussetzung für das Gelingen beim Klimaschutz“, so Herzog, und fordert eine klare Verpflichtung im Klimaschutzgesetz, für die Umsetzung der österreichischen Ziele auf Länderebene.
Die kardinalen Wind-Punkte im EAG
• Ausbaumenge um 25 Prozent zu gering
Im Entwurf ist eine zu geringe jährliche Vergabemenge für Windkraft vorgesehen. Statt 400 MW braucht es 500 MW, also rund 120 Windkraftanlagen pro Jahr.
• Keine Ausschreibungen für Windkraft
Die administrative Festlegung der Förderhöhe muss auch über das Jahr 2024 muss gesichert werden.
• Standortdifferenzierung
Diese ist im Entwurf enthalten, die detaillierte Ausgestaltung ist nun entscheidend.
• Netzzugang für Erneuerbare
Regeln für einen gesicherten Netzzugang für neue Anlagen und eine faire Kostenverteilung müssen verankert werden.
• Ziele müssen im Vordergrund stehen
Die tatsächliche Erreichung der Energieziele muss im Vordergrund stehen und die dafür erforderlichen Mittel müssen bereitgestellt werden.
Quelle: IG Windkraft