EAG: Verbesserungen noch notwendig
Trotz guter Grundlage reicht der Entwurf des EAG noch nicht aus, um die Ziele der Regierung erreichen zu können. „Die Ausbaumengen bei der Windkraft sind mit 400 MW um ein Viertel zu niedrig angesetzt. Die Priorisierung der Ziele muss noch ganz nach oben wandern und im Detail ist noch so mancher Stolperstein vorhanden“, erklärt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Wir sind aber hoffnungsfroh, dass im parlamentarischen Prozess die nötigen Änderungen erreicht werden können, um das EAG zum Erfolgsgesetz umzuformen und damit einen Wirtschaftsturbo auslösen zu können.“
Der von der Regierung ins Parlament eingebrachte Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wird von der IG Windkraft grundsätzlich als eine gute und ambitionierte Grundlage für den raschen Ausbau erneuerbarer Energien bewertet. „Doch braucht es noch Änderungen für eine positive Windkraftentwicklung. Es ist entscheidend, dass im Parlament nun noch einige Details verbessert werden. Nur so kann das EAG ein echtes Erfolgsgesetz werden“, bemerkt Moidl: „Diese entscheidenden Änderungen sind erforderlich, damit der Windkraftausbau in Österreich in den nächsten Jahren tatsächlich neuerlich durchstarten und seinen unerlässlichen Beitrag für die 100 % Stromversorgung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2030 liefern kann. Mit dem derzeitigen Entwurf können die Ausbauziele bei der Windkraft nicht erreicht werden.“
Folgende Stolpersteine müssen aus dem EAG-Entwurf noch entfernt werden:
- Wind-Ausbaumenge von 400 auf 500 MW steigern
- Förderung von Windkraft muss auch unterjährig mit vollständigem Fördertopf starten
- Repowering muss in den Fördervoraussetzungen bei Windkraft enthalten sein
- Standortdifferenzierung nach deutschem Vorbild
- Zielerreichung muss oberste Priorität haben
- verpflichtende Netzentwicklungspläne für Verteilernetzbetreiber im EAG verankern, so wie von der EU vorgeschrieben
- administrative Vergabe der Förderung bei der Windkraft auch über 2024 hinaus (keine Ausschreibungen)
400 MW reichen nicht
„Will die Regierung 2030 10 TWh mehr Windstrom haben, müssen jedes Jahr 120 Windräder mit 500 MW Leistung errichtet werden. Jeder Verzug eines Jahres erzeugt ein höheres Ausbauvolumen in den folgenden Jahren“, bemerkt Moidl: „Die Windbranche geht nun bereits ins zweite Jahr ohne Fördermöglichkeit für neue Projekte. Dieser Stopp für Neuprojekte muss endlich beendet werden.“
Zielerreichung braucht oberste Priorität
„Nun bietet sich die Möglichkeit den Stillstand beim Klimaschutz der letzten Jahre zu überwinden. Doch in der jetzigen Version kann das EAG womöglich nach Inkrafttreten nicht voll durchstarten. Wir brauchen einen Turbo und keine angezogene Handbremse“, bemerkt Fritz Herzog, Obmann der IG Windkraft: „Der alleinige Blick auf die Kosten ist ungerechtfertigt. Wir müssen den Nutzen im Auge behalten. Denn für jeden Euro, der für die Windkraft an Förderung ausbezahlt wird, profitiert der Staatshaushalt mit mindestens 1,60 Euro an Steuern und Abgaben bei Errichtung und Betrieb der Anlagen. Daher muss die Erreichung des Regierungsziels einer Stromversorgung aus 100 Prozent erneuerbarer Energie oberste Priorität haben“.
Änderungen auch im Detail nötig
„In der derzeitigen Version des EAG ist Repowering von Windkraftanlagen bei der Förderung nicht enthalten“, erklärt Ursula Nährer, Juristin der IG Windkraft: „Dabei kann sich nur um ein Versehen handeln, denn für Biomasseanlagen etwa ist es klar verankert. Auch die Verpflichtung für Verteilernetzbetreiber Netzentwicklungspläne zu erstellen muss verankert werden. Dies hätte nach einer EU Richtlinie bereits umgesetzt werden müssen“. „Der Ausbau erneuerbarer Energie kann zu einem Wirtschaftsturbo für Österreich werden. Ein verbessertes EAG muss dafür die Grundlage bieten“, so Moidl abschließend.