Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: EU gibt grünes Licht
Die EU-Kommission hat Österreich grünes Licht für die Förderung des Ausbaus von Strom aus erneuerbaren Quellen durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) gegeben. Das EAG wurde im Sommer verabschiedet, ist aber noch nicht in Kraft.
„Aufgrund der Einigung mit der EU wird das EAG im kommenden Jahr endlich in Kraft treten können. Das Gesetz ist eine ambitionierte Grundlage für den dringend notwendigen Ausbau erneuerbarer Energie in Österreich. Jetzt müssen auch die Bundesländer Maßnahmen setzen, damit Projekte rasch umgesetzt werden: Genehmigungshürden beseitigen und Flächen für Wind und PV freimachen. Denn nur gemeinsam sind die Klimaziele erreichbar, wir jedenfalls wollen unseren Teil zur Lösung beitragen,“ zeigt sich Markus Winter, technischer Geschäftsführer der Windkraft Simonsfeld, optimistisch.
Auch Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) ist zufrieden, dass man in den letzten Monaten alle offenen Fragen mit der EU-Kommission klären konnte. Damit sei Österreich jetzt am besten Weg zu 100 Prozent Strom (bilanziell) aus erneuerbaren Energien bis 2030. Das EAG sei die größte Strommarktreform seit über 20 Jahren.
Der Ausbau werde im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deal und den österreichischen Umweltzielen zu einer Verringerung der CO2-Emissionen beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen, bestätigt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in einer Aussendung.
Ausschreibungen für Windenergie
Die geplante Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen sieht nun vor, dass Zusatzprämien gewährt werden, die der Differenz zwischen den durchschnittlichen Erzeugungskosten und dem Strommarktpreis entsprechen. Für Strom aus Windkraft, Solarenergie und Biomasse sind technologiespezifische Ausschreibungen vorgesehen. Zusätzlich soll es technologieübergreifende Ausschreibungen für Wind- und Wasserkraft geben.
2022 sollen für Windkraft noch 200 Megawatt (MW) mit administrativ festgelegter Förderhöhe vergeben werden, für 190 MW soll bereits die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden. Ab 2023 wird es für Windkraft dann nur mehr Ausschreibungen geben. Das Gesamtvolumen beträgt jährlich 390 MW. Die technologieübergreifende Ausschreibung für Wind – und Wasserkraft ist jährlich mit 20 MW dotiert. Österreich hat sich zudem verpflichtet, die Förderregelung für erneuerbare Energien auch für außerhalb Österreichs ansässige Energieerzeuger zu öffnen
Novelle kommt im Jänner in den Nationalrat
Die EAG-Novelle soll schon im Jänner ins Parlament kommen – in der zweiten Jänner-Woche in den Wirtschaftsausschuss und am 20./21. Jänner ins Nationalratsplenum.
Insgesamt sollen in Österreich bis 2030 rund 27 Terawattstunden (TWh) an Erneuerbaren-Kapazität dazugebaut werden, um bis dahin den gesamten Stromverbrauch erneuerbar zu decken. Bedeuten würde dies zusätzlich 11 TWh PV-Erzeugung, 10 TWh mehr Windkraft, 5 TWh zusätzlich aus Wasserkraft und 1 TWh mehr aus Biomasse/Wärmekraft.