WWF fordert Dächer-Schwerpunkt beim Photovoltaik-Ausbau
Damit Österreich bis 2030 seinen gesamten Strombedarf aus erneuerbaren Energien decken kann, müssen diese rasch ausgebaut werden. Die Umweltschutzorganisation WWF Österreich präsentiert daher ein Forderungspaket für den naturverträglichen Ausbau der Photovoltaik.
Ein klarer Fokus muss dabei auf Dächern und anderen bereits versiegelten Flächen liegen. „Sonnenstrom hat von allen erneuerbaren Energien in Österreich noch das größte Potential, und das muss rasch genutzt werden. Hunderttausende Dächer, Fassaden, Parkplätze und sonstige bereits verbaute Flächen könnten aufgerüstet werden, um einen Beitrag zur dringend nötigen Energiewende zu leisten. Das bringt viele wertvolle Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung, ohne die Natur weiter zu belasten“, erklärt WWF-Klimaschutzexperte Karl Schellmann. Der WWF fordert daher einen „Photovoltaik-Masterplan“, der überflüssige Hürden für den Sonnenstrom abbaut und zugleich wertvolle Naturflächen vor der Verbauung schützt.
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In Österreich sind bisher erst zwei bis drei Prozent des vollen Sonnenstrom-Potenzials erschlossen – der Ausbaubedarf ist riesig. Laut einer Studie kann dieser Wert bis 2030 auf naturverträglichem Weg auf 13 TWh erhöht werden, bis 2050 ist mit einem Potential von 33 Terawattstunden sogar das Zwanzigfache des aktuellen Standes möglich. Daher fordert der WWF die Verankerung einer Photovoltaik-Pflicht in allen Bauordnungen. „Bei Neubauten, großen Sanierungen und der Versiegelung von Flächen soll die Nutzung von Sonnenstrom automatisch mitgedacht werden müssen, wenn es technisch möglich ist. Das würde extrem viel bringen“, sagt WWF-Experte Schellmann. Parallel dazu müssten rechtliche Hürden abgebaut und Fördertöpfe aufgestockt werden. Ebenfalls notwendig seien verstärkte Investitionen in Forschung und technische Entwicklung.
Abseits der versiegelten Flächen mahnt die Umweltschutzorganisation zur Achtsamkeit: „Für Photovoltaik-Anlagen im Freiland braucht es klare Ausschlussflächen, strenge Prüfkriterien und wirksame Begleitmaßnahmen für den Naturschutz“, sagt WWF-Ökologe Bernhard Kohler. „Freiflächen-PV-Anlagen sollten bei der Energiewende nur eine untergeordnete Rolle spielen. In Gebieten von hohem naturschutzfachlichen Wert muss ihre Errichtung jedenfalls ganz ausgeschlossen werden.“ Dazu zählen insbesondere Nationalparks, Wildnisgebiete und Naturschutzgebiete, aber auch weitere Lebensräume seltener oder gefährdeter Arten.
In Natura 2000-Gebieten, Welterbe-Gebieten und in Landschaftsschutzgebieten ist zu prüfen, ob die Errichtung von PV-Anlagen Schutzziele und Schutzgüter gefährden. Nur wenn dies nach einer strengen Prüfung auszuschließen ist, können Anlagen in kleinen Teilabschnitten solcher Gebiete errichtet werden. „Auch die Umgebung von Schutzgebieten darf nur nach sorgfältiger Prüfung der Auswirkungen auf die Schutzgüter für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden“, betont Kohler. „Nicht zuletzt müssen auch Flächen von der Photovoltaik-Entwicklung ausgeschlossen werden, die mittelfristig zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme benötigt werden: Das betrifft zum Beispiel abgedämmte Fluss-Auen, trockengelegte Feuchtgebiete oder entwässerte Moore, die aus Natur- und Klimaschutzgründen dringend aus der aktuellen Nutzung genommen werden müssen. Wir dürfen uns diese Option nicht durch neue Formen der Landnutzung verbauen“.
Ein naturverträgliches Gesamtkonzept würde den Sonnenstrom-Ausbau deutlich beschleunigen. Daher fordert der WWF eine Strategische Umweltprüfung (SUP) aller Photovoltaik-Entwicklungs-Pläne. Dafür muss die Politik Naturschutzabteilungen, unabhängige Fachleute, Umweltschutzorganisationen und die Bevölkerung adäquat und rechtzeitig einbeziehen. Zudem soll für große Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gesetzlich verankert werden. Im Gegensatz zu mehreren anderen EU-Ländern fehlt diese Verpflichtung in Österreich, obwohl große Anlagen alleine schon aufgrund ihrer Dimensionen erhebliche Auswirkungen auf Schutzgüter wie Landschaft und Boden haben können. „Ein starkes Umweltrecht und eine ökologische Raumplanung verringern Konflikte und beschleunigen Verfahren. Es geht nur mit der Natur, nicht gegen sie“, sagt Bernhard Kohler vom WWF.
Quelle: APA OTS